Allgemeine lieferbedingungen
1- Allgemeine Informationen:
Ziel dieses Dokument ist es, die Bedingungen für die Durchführung und Verwaltung einer Bestellung zu definieren.
Dieses Dokument ist als integraler Bestandteil des Angebots zu betrachten; die Annahme des Angebots setzt die Annahme dieses Dokument vorause, sofern nicht anders vereinbart und im Angebot ausdrücklich angegeben.
2- Bestellung:
Die Bestellung besteht aud Auftrag, in dem die Punkte und Bedingungen des Angebots vollständig aufgeführt sind und/oder auf die Angebotsnummer ausdrücklich Bezug genommen wird.
Eventuelle Anhänge, die die Lieferung beschreiben.
Die eingegangene Bestellung gilt als von Promech-MC s.r.l.s. angennomen
wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Bestellung schriftlich eine gegenteilige Mitteilung erfolgt.
3- Preise:
Die angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und beziehen sich auf die beschiebene Lieferung, unter Ausschluss aller nicht genannten leistungen, und gelten, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk (EXW).
4- Lieferbedingungen:
Die im Angebot angegebenen Lieferzeiten werden so weit wie möglich eingehalten, sind jedoch als Richtwerte zu verstehen und nicht verbindlich.
Promech-MC s.r.l.s. übernimmt daher kleinerlei Haftung für Schäden, die sich aus etwaigen Verzögerungen ergeben, und behält sich das Recht vor, in folgenden Fällen die Lieferfrist zu verlängern oder vom vertrag zurückzutreten, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein:
a) Ursachen höherer Gewalt: Streiks, boykotte, Aussperrungen, Brände, Krieg, Aufruhr und Revolutionen, Schäden durch Naturkatastrophen an unseren Einrichtungen oder denen unserer Lieferanten, Requisitionen, Embargos, Stromausfälle, Verzögerungen bei der Lieferung von Bauteilen oder Rohstoffen, Verlust und/oder Zerstörung während des Transports.
b) Fehler oder Verzögerungen seitens des Auftraggebers bei der Übermittlung von Informationen, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind.
c) Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Kunden.
d) Änderungen und/oder Ergänzungen der bestellung, die nach deren Eingang vorgenommen werden.
Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn sie dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.
5- Transport:
Die Lieferung von Waren gilt immer als EXW, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart und in der Bestellung angegeben.
Der Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kundes. Etwaige Beanstandungen bezüglich des Zustands der Verpackung, der Menge, der Anzahl oder der äußeren Merkmale der Produkte (offensichtliche Mängel) sind stets sofort bei Erhalt der ware dem Spediteur/Fahrer mitzuteilen, auf dem Begleitdokument (Quittung mit Vorbehalt) zu vermerken und von diesem gegenzuzeichnen.
Beanstandungen wegen Nichtübereinstimmungen und/oder Mängeln, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkennbar sind (versteckte Mängel), müssen innerhalb von 8 (acht) Tagen nach dem Empfangsdatum schriftlich mitgeteilt werden.
Es wird davon ausgegangen, dass Beanstandungen oder Streitigkeiten Waren oder andere Lieferungen auszusetzen oder anderwitig zu verzögern.
6- Zahlungen:
Die zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsbedingungen gelten als wesentlich, verbindlich und unabdingbar.
Bei Zahlungsverzug gegenüber dem vereinbarten Termin hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe des geltenden amtlichen Diskontsatzes zuzüglich drei Prozentpunkten zu zahlen.
Bei Nichtzahlung behält sich Promech-MC s.r.l.s. das Recht vor, weitere Lieferungen ohne Vorankündigung auszusetzen und den laufenden Auftrag, der noch nicht oder nur teilweise geliefert wurde, als stoniert zu betrachten.
Jeder Zahlungsverzug, der nicht unverzüglich durch spezifische Einwände des Kunden begründet und von Promech-MC s.r.l.s. akzeptiert wird, führt in jedem Fall zum Erlöschen der Gewährleistungsklauseln zugunsten des Kunden, und Promech-MC s.r.l.s. wird von allen Verpflichtungen, die sie zu erfüllen hat, befreit, insbesondere von den Verpflichtungen zur Fertigstellung, Inbetriebnahme, Schulung und Wartung.
7- Garantie:
Garantiearbeiten können an bereits gelieferten Zeichnungen und Entwürfen durchgeführt werden, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a) dass jede festgestellte Anomalie schriftlich unter Angabe des Produkttypes und des betreffenden Auftrags gemeldet wird;
b) dass keine Änderungen, Eingriffe oder Manipulationen am ursprünglichen Entwurf von Promech-MC s.r.l.s. durch Dritte oder durch den Kunden vorgenommen wurden;
c) dass jeder Arbeitsgang im Rahmen seiner Kompetenz und von qualifiziertem Personal durchgeführt wurde;
d) dass eventuelle Fehlfunktionen wiederholt und schriftlich dokumentieren werden;
e) dass eventuelle Fehlfunktionen wiederholt und schriftlich dokumentieren werden;
f) dass der Kunde mit seinen Zahlungen auf dem Laufenden ist.
Die Garantie umfasst nicht: Dienstleistungen, die nicht unter die oben genannten Anforderungen fallen, Demontage und Wiedermontage von Komponenten, Transportkosten, Reisekosten.
Die Garantiearbeiten am Produkt verlängern nicht die oben genannten normalen Garantiezeiten.
8- Aussetzung oder Annulierung der Bestellung:
Der laufende Auftrag kann vom Kunden durch schriftliche Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen ausgesetzt oder storniert werden.
Mit der Annullierung des Auftrags gelten die sich aus dem Auftraf selbst ergebenden Verpflichtungen, mit Ausnahme der Geheimhaltung und des Schutzes des geistigen Eigentums, als aufgehoben.
Zum Zeitpunkt der Annulierung hat der Kunde Promech-MC s.r.l.s. die bis dahin angefallenen Kosten zu zahlen, zuzüglich der durch die Annnulierung entstandenen Auslagen wie Reise-, Mobilisierungs-, und Demobilisierungskosten usw., die Promech-MC s.r.l.s. und/oder ihren Mitarbeitern oder Subunternehmern entstanden sind.
Die Zahlungsmodalitäten sind in der Bestellung festgelegt.
9- Geheimhaltung und geistiges Eigentum:
Zeichnungen, Unterlagen, Daten und Informationen, die von den Parteien zur Verfügung gestellt werden und für die Ausführungdes Auftrags erforderlich sind, bleiben vertraulich und dürfen nicht für andere Zwecke als die Ausführung des auftrags verwendet werden.
Keine der Parteien darf die vorgenannten Informationen ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weitergeben.
Diese verpfichtung gilt für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren ab dem Datum der Bestellung.
Die zur Lieferung gehörenden technischen Unterlagen und Zeichnungen gehen in das Eingentum des Kunden über, der sich verpflichtet, sie geheim zu halten und nicht weiterzugeben, während die Software und die Konstruktionmerkmale des zu lifernden systems eigentum der Originalhersteller und von Promech-MC s.r.l.s. im Rahmen ihrer Zuständigkeit sind und bleiben.
10- Beilegung von Streitigkeiten:
Im Falle von Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Ausführung, Auslegung oder Beendigung des Auftrags verpflichten sich die Parteien, einen Vermittlungsversuch gemäß dem Gesetzes Dekret Nr. 28 vom 4. März 2010 zu unternehmen.
Sollte dies nicht möglich sein, ist der ausschließliche Gerichtstand Bergamo (Italien).
Das Recht von Promech-MC s.r.l.s., gerichtliche Schritte einzuleiten, um die Zahlung der ausgestellten Rechnungen zu erwirken, bleibt in jedem Fall unberühr, wenn der Kunde es versäumt hat, dem Lieferanten innerhalb der im Angebot festlegten Zahlungsfrist per Einschreiben mit Rückschein schriftlich und spezifische Einwände bezüglich der Lieferung oder des Teils der Lieferung, der durch die ausstehenden Rechnungen abdeckt ist, zuzusenden, und dieser sie akzeptiert hat.
In diesem Fall kann der kunde keine Einwände oder Streitigkeiten, auch nicht vor Gericht, geltend machen, bevor
er die Rechnungen und die damir verbundenen Kosten, wie z. B. die Verzugszinsen und die Kosten eines eventuellen Kontrollverfahrens, vollständig bezahlt hat. Der vorliegende Vertrag unterliegt dem italienischen Recht.
Der vorliegende Vertrag unterliegt dem italienischen Recht.